Eine Leuchtstoffröhre ist eine elektrische Lampe mit einer Rohrform, aus der Familie der Niederdruckentladungslampen. Sie enthält Quecksilber in gasförmigem Zustand, dessen Atome unter der Wirkung einer zwischen den an jedem Ende angeordnet Elektroden angelegten elektrischen Strom ionisieren. Die Quecksilberatome emittieren dabei eine ultraviolette Strahlung durch die Lumineszenz, welche durch das Leuchtstoffpulver auf den Rohrwänden abgelagert ist und auf diese Weise in sichtbares Licht umgewandelt wird. Die Farbe des emittierten Lichtes hängt dabei von der Art des verwendeten Leuchtstoffpulvers. Die Leuchtstoffröhre wird oft auch falsch als Neonröhre bezeichnet. Die Neonröhre ist allerdings eine gänzlich andere Art der Entladungslampen, die rote Farbe anstatt Fluoreszenz verwendet. Wenn das Rohr auf sich selbst gefaltet wird, um eine kompaktere Form anzunehmen, werden solche Leuchtstoffröhren auch als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet.
Besonderes der Leuchtstoffröhre
Eine wichtige Neuerung in Bezug auf Leuchtstoffröhren hatten die im Jahr 1973, von Philips eingeführte ternäre Mischungen von Silikaten und Aluminaten (in), dessen allgemeine Eigenschaften bis dahin anderen Leuchtmitteln weit überlegen waren. Diese Verringerung der Röhrengröße aktiviert die Gestaltung kompakter Leuchten mit besserer optischen Kontrolle des emittierten Lichtes. Die Geometrie der Leuchtstoffröhren und ihrer Quecksilber-Plasmaerregungseinrichtung können je nach Bedarf verschiedene Formen annehmen. Die geraden Rohre sind allerdings mit Abstand die am häufigsten verwendeten Leuchtstofflampen. Die Länge der Rohre variiert von einigen Zentimetern bis zu über zwei Metern, in Abhängigkeit von gebrauchter Stromstärke. Jedes Ende ist mit einer Elektrode aus einem Wolframfaden zwei- oder dreifach gewickelt und mit einer Beschichtung aus Oxiden von Barium-Strontium-Calcium für eine optimale Einspritzung des Elektronenstroms vorgesehen und ermöglicht auf diese Art die elektrische Entladung.